Dienstag, 6. Juli 2010

Ein Betreuer wurde amtlicherseits bestellt

Geschrieben von: Walter

6. Juli, Dienstag
Bereits am 28.5.2010 war ein Rechtsanwalt als Betreuer *) für Gustav von einem Amtsgericht in Hamburg bestellt worden . . . Nur kannte ihn noch keiner . . . Ein ganzer Monat ohne Kontakt zu der Frau von Gustav seitens des Betreuers . . .

Ein nahestehender Verwandter von Gustav sagte mir sinngemäß:
Ich hatte zufällig im Krankenhaus von der Bestellung eines Betreuers erfahren und diesen angerufen und zu uns eingeladen, weil er sich bisher noch in keiner Weise gemeldet hatte; weder bei der Frau von Gustav, noch bei seinen anderen Verwandten.
Ich wusste nur durch Zufall davon, daß da überhaupt schon ein Betreuer für Gustav bestellt worden war.
Gustav selbst kann ja im Moment nichts mehr entscheiden und der Rest seines Familienclans traut sich da nicht so recht ran, so eine Betreuung zu übernehmen.
Mein erster Eindruck von dem Betreuer war zwiespältig, aber ich hielt ihn für kompetent. Lediglich die Ausrede, er hätte die Frau von Gustav nicht erreichen können, fand ich etwas merkwürdig.
Aha, so etwas nennt sich also nun "Betreuung".
Es ist eine mildere Form der früher üblichen Entmündigung und der Einsetzung eines Vormundes.

*) Ich möchte weder den männlichen noch den weiblichen Teil der Zunft der Rechtsanwälte diskriminieren, aber ich finde keine genderneutrale Bezeichnung für den Begriff 'Betreuer'.
Ich wähle deshalb halt die männliche Form als Standard, egal, ob es sich in der Realität nun bei dem "Betreuer" (oder dem Rechtsanwalt) um einen Mann oder eine Frau handelt.